10. Apr. 2024, 10:23 Uhr
Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli / Leinenpflicht für Hunde
Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der Geburt und Aufzucht der Jungtiere in Wald und Feld. Gerade Waldränder sind ein äusserst sensibler und wichtiger Lebensraum für bodenbrütende Vögel, Rehkitze und Junghasen. Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb zu deren Schutz die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. In Wildruhegebieten gilt die Leinenpflicht ganzjährig. Aus Rücksicht auf die Wildtiere ist auf störende Aktivitäten in sensiblen Bereichen insbesondere während der Dämmerung und in der Nacht möglichst zu verzichten. Aber nicht nur die Tiere brauchen Schutz: Die jungen Blumen, Kräuter und Bäumchen, die neben den Wegen spriessen, sind sehr trittempfindlich. Die Waldbesuchenden sind deshalb gebeten, auf den Wegen zu bleiben, Waldränder zu meiden und die Dämmerungs- und Nachtzeiten den Tieren im Wald zu überlassen.
Im Weiteren erinnern wir daran, dass Hunde gemäss Hundereglement der Gemeinde Burg i.L. an folgenden Orten an der Leine zu führen sind:
Im Weiteren erinnern wir daran, dass Hunde gemäss Hundereglement der Gemeinde Burg i.L. an folgenden Orten an der Leine zu führen sind:
- auf Kantons- und Gemeindestrassen, Gehwegen und auf öffentlichen Arealen innerhalb des Siedlungsgebietes;
- in Naturschutzgebieten;
- bei Menschenansammlungen;
- auf dem Schulhausareal;
- auf dem Spielplatz;
- auf der Sportanlage;
- auf dem Friedhofareal;
- auf dem Areal der Gemeindeverwaltung